Sie sind ein Katzenfreund und haben Ihr Leben mit einer oder mehreren Samtpfoten geteilt und so geschätzt, dass Sie auch über Ihre Lebensspanne hinaus Gutes tun und Ihr Vermächtnis den Katzen widmen möchten?
Legen Sie dies durch ein Testament fest. Tiere können in Deutschland zwar nicht als Erben eingesetzt werden, dennoch können Sie sie mit Ihrem Testament absichern.
Bedenken Sie unseren Verein „Kölner Katzenschutz-Initiative e.V.“ in Ihrem Testament als Alleinerben oder mit einem Geldbetrag, einer Immobilie oder einem anderen Wertgegenstand. Wir sind als gemeinnütziger Verein von der Erbschaftsteuer befreit, so dass jeder Euro den Katzen zugute kommt. Erbschaften ermöglichen es uns, weiter für die kranken Streuner da zu sein, Kastrationsaktionen durchzuführen und anderen Katzen in Not zu helfen.
Wir danken Ihnen in Namen unserer Schützlinge für diese ganz besondere Unterstützung.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Testaments einige Formalien:
- Das Testament muss komplett eigenhändig geschrieben und mit Vor- und Zunamen (ggfs mit Geburtsnamen) unterhalb des Textes und einschließlich evtl Zusätze (wie Inventarlisten) unterschrieben und mit Ort und Datum versehen werden. Erklärungen, die nach der Unterschrift stehen, müssen ebenfalls wieder mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Bei gemeinsamen Testamenten von Eheleuten reicht es, wenn ein Partner den Text schreibt und der andere unter der Unterschrift des Ehegatten handschriftlich hinzufügt „Vorstehendes Testament ist auch mein Wille“ und ebenfalls mit Ort, Datum und Unterschrift unterzeichnet.
- Das Testament kann gegen eine geringe Gebühr beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden, damit es nicht verloren geht oder in falsche Hände gerät.
- Nennen Sie unseren konkreten und vollständigen Namen und unsere Anschrift im Testament: Kölner Katzenschutz-Initiative e.V., Gaußstraße 21, 50767 Köln.
- Wenn Sie alleinstehend sind und niemanden für die Versorgung Ihrer Katzen haben, können Sie uns mit der Aufname und der Weitervermittlung Ihrer Tiere in gute Hände im Testament beauftragen.
- Für ein öffentliches Testament müssen Sie einem Notar Ihren letzten Willen erklären.
Für Ihre Unterstützung über Ihr Leben hinaus danken wir im Namen der Katzen von ganzem Herzen.
Ihre Kölner Katzenschutz-Initiative e.V.