Wir wollen helfen, eigene Katzen kastrieren zu lassen. Deswegen gibt es wieder unsere Kastrationsaktion erneut. Melden können sich alle bedürftigen Menschen im Raum Köln und im Rhein-Erft-Kreis.
Folgendes ist unbedingt zu beachten:
- Ein Anfrage stellt keinen Anspruch auf eine Beihilfe dar und wird im Einzelnen geprüft.
- Nachweise (Bescheid des Jobcenters, Rentenbescheid, Wohngeldbescheid, BAföG-Bescheid etc.) sind zusammen mit dem Abbild des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) unmittelbar mit dem Antrag im Abschnitt „Nachweise“ mitzuschicken. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Bei Rassekatzen/Rasse-Mixen ist ein Nachweis in Form eines Tierschutzvertrags nötig, dass ihr diese aus einem Tierheim oder von einem Tierschutzverein adoptiert habt.
- Anschaffungen während einer Bedürftigkeit werden nicht berücksichtigt.
- Katzenkastrationsscheine können ausschließlich in bei der auf dem Schein genannten Tierarztpraxis eingelöst werden.
- Ihr erhaltet von uns nach ein paar Tagen eine Antwort per E-Mail mit einer Stellungnahme. Auf Nachfragen bitte wir Sie zu verzichten.
- Bei einer positiven Prüfung unterstützen wir Sie anteilig mit einer Beihilfe, die wir Ihnen zusammen mit dem Schein mitteilen. Der Restbetrag ist von Ihnen direkt in der Praxis zu entrichten.
- Wurde Ihr Tier kastriert und gechipt, nehmen Sie bitte unbedingt die Registrierung bei Tasso und/oder FINDEFIX vor. Für das Chippen der Katze sind Sie als Besitzer selbst verantwortlich.